Eine offene Rechnung muss nicht immer sofort vollständig bezahlt werden.
Gerade bei Privatpersonen kann eine Zahlungsvereinbarung eine sinnvolle Lösung sein. Der Schuldner erhält die Möglichkeit, die offene Forderung in mehreren Zahlungen zu begleichen, während der Gläubiger eine realistische Chance bekommt, sein Geld zurückzuerhalten.
Doch 2026 ist dieses Thema rechtlich besonders interessant.
Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht wurde der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts erweitert. Dadurch stellt sich unter anderem die Frage, unter welchen Voraussetzungen Zahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen im Inkasso selbst unter die Regelungen für Verbraucherkredite fallen können.
Für Unternehmen und Inkassodienstleister bedeutet das: Eine Zahlungsvereinbarung sollte nicht einfach als unkomplizierte Nebenabrede betrachtet werden.
Was ist eine Zahlungsvereinbarung im Inkasso?
Eine Zahlungsvereinbarung wird getroffen, wenn eine offene Forderung nicht sofort vollständig beglichen wird, sondern der Schuldner und der Gläubiger eine andere Zahlungsweise vereinbaren.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein Gesamtbetrag von 1.200 Euro nicht auf einmal, sondern in monatlichen Teilzahlungen beglichen wird.
Für den Schuldner kann das die finanzielle Belastung reduzieren.
Für den Gläubiger kann eine solche Vereinbarung attraktiver sein als ein langwieriger Streit über die vollständige Zahlung.
Entscheidend ist dabei, dass die Vereinbarung klar regelt, welcher Betrag geschuldet wird, wann welche Zahlungen fällig werden und welche weiteren Bedingungen gelten.
Warum 2026 eine rechtliche Besonderheit hinzukommt
Der Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.
Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz wurde am 12. Mai 2026 ausgefertigt und am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Ziel der europäischen Vorgaben ist unter anderem ein stärkerer Verbraucherschutz bei Kredit- und Finanzierungsmodellen.
Das Problem für die Inkassobranche: Eine Zahlungsvereinbarung nach einer bereits entstandenen Forderung kann wirtschaftlich gewisse Ähnlichkeiten mit einer Finanzierung aufweisen.
Genau daraus ergibt sich die aktuelle Diskussion.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) weist darauf hin, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso infolge der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie möglicherweise den Regelungen des Verbraucherkreditrechts unterfallen könnten. Der Verband fordert deshalb eine gesetzgeberische Klarstellung.
Bedeutet das, dass jede Ratenzahlung plötzlich ein Verbraucherkredit ist?
Nein.
Das wäre eine zu pauschale Aussage.
Die rechtliche Einordnung hängt vom konkreten Modell und den Umständen der jeweiligen Vereinbarung ab. Nicht jede Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner ist automatisch ein klassischer Verbraucherkredit.
Gerade deshalb ist die aktuelle Rechtsentwicklung für Unternehmen interessant.
Es geht weniger darum, dass jede Zahlungsvereinbarung plötzlich unzulässig wäre.
Es geht darum, welche zusätzlichen rechtlichen Anforderungen greifen können, wenn eine Vereinbarung mit einem Verbraucher bestimmte Merkmale einer Finanzierung erfüllt.
Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine standardisierte Ratenzahlungsvereinbarung unabhängig vom Einzelfall immer gleich behandelt werden kann.
Welche Rolle spielt der Verbraucherschutz?
Der Gesetzgeber verfolgt mit den neuen Regelungen vor allem das Ziel, Verbraucher bei Kredit- und Finanzierungsgeschäften besser zu schützen.
Das kann beispielsweise Informationspflichten, Transparenz und bestimmte Rechte des Verbrauchers betreffen.
Für Inkassodienstleister ist das besonders relevant, weil Zahlungsvereinbarungen häufig genau an der Schnittstelle zwischen Forderungseinzug und Finanzierung liegen.
Der Schuldner hat bereits eine offene Forderung.
Durch die Vereinbarung wird ihm möglicherweise zusätzliche Zeit für die Zahlung eingeräumt.
Die entscheidende rechtliche Frage lautet deshalb: Handelt es sich lediglich um eine Regelung zur Abwicklung einer bestehenden Forderung – oder entsteht durch die konkrete Gestaltung eine Finanzierung, auf die Verbraucherkreditrecht anzuwenden ist?
Diese Abgrenzung ist 2026 besonders relevant.
Was bereits heute für Inkassodienstleister gilt
Unabhängig von der neuen Diskussion bestehen bereits konkrete Informationspflichten.
Nach § 13c RDG muss ein Inkassodienstleister eine Privatperson beispielsweise vor Abschluss einer Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung in Textform auf die dadurch entstehenden Kosten hinweisen.
Das ist für die Praxis wichtig.
Eine Zahlungsvereinbarung sollte deshalb nicht einfach nach dem Motto „Sie können auch in Raten zahlen“ angeboten werden, ohne die damit verbundenen Kosten transparent zu machen.
Der Schuldner soll wissen, worauf er sich einlässt.
Zahlungsvereinbarung und Kosten
Gerade die Kosten sind ein Punkt, bei dem es schnell zu Missverständnissen kommen kann.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann zusätzliche Kosten auslösen. Deshalb müssen diese gegenüber einer Privatperson entsprechend transparent gemacht werden.
Das Gesetz verlangt hier eine Information in Textform vor Abschluss der Vereinbarung.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem: Wer Zahlungsvereinbarungen über einen Inkassodienstleister abwickeln lässt, sollte darauf achten, dass die entsprechenden gesetzlichen Informationsanforderungen eingehalten werden.
Was passiert bei einem Schuldanerkenntnis?
Eine Zahlungsvereinbarung kann unter Umständen mit einem Schuldanerkenntnis verbunden sein.
Auch hier gelten besondere Informationsanforderungen.
§ 13c RDG sieht vor, dass eine Privatperson vor der Aufforderung zur Abgabe eines Schuldanerkenntnisses darauf hingewiesen werden muss, dass sie dadurch grundsätzlich die Möglichkeit verlieren kann, bestimmte bereits bestehende Einwendungen und Einreden gegen die anerkannte Forderung geltend zu machen.
Der Hinweis muss unter anderem deutlich machen, welche Teile der Forderung vom Anerkenntnis erfasst werden und welche typischen Einwendungen betroffen sein können.
Auch daran zeigt sich: Zahlungsvereinbarungen im Inkasso sind rechtlich mehr als eine einfache Vereinbarung über einen neuen Zahlungstermin.
Was bedeutet die Entwicklung für Unternehmen?
Für Unternehmen, die offene Forderungen haben, ändert sich nicht die grundlegende Tatsache, dass eine berechtigte Forderung eingezogen werden darf.
Interessant wird die Frage vor allem dann, wenn ein Schuldner nicht sofort vollständig zahlen kann und eine individuelle Zahlungsvereinbarung getroffen werden soll.
Hier sollte nicht einfach irgendein Muster verwendet werden, das seit Jahren unverändert im Unternehmen liegt.
Stattdessen sollte geprüft werden, ob die Vereinbarung zur konkreten Forderung und zum konkreten Schuldner passt und welche gesetzlichen Informationspflichten zu berücksichtigen sind.
Zahlungsvereinbarungen können trotzdem sinnvoll sein
Trotz der zusätzlichen rechtlichen Anforderungen bleiben Zahlungsvereinbarungen ein wichtiges Instrument im Forderungseinzug.
Denn nicht jeder Schuldner, der eine Rechnung nicht sofort vollständig bezahlen kann, ist automatisch zahlungsunwillig.
Manchmal fehlt schlicht die kurzfristige Liquidität.
Eine realistische Vereinbarung kann in solchen Fällen für beide Seiten sinnvoller sein als ein eskalierender Konflikt.
Der Gläubiger erhält einen verbindlichen Zahlungsplan.
Der Schuldner bekommt die Möglichkeit, die Forderung geordnet zu begleichen.
Das kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass eine berechtigte Forderung tatsächlich vollständig realisiert wird.
Warum klare Vereinbarungen entscheidend sind
Eine gute Zahlungsvereinbarung sollte nicht unnötig kompliziert sein.
Sie sollte aber eindeutig sein.
Dazu gehört insbesondere die genaue Höhe der offenen Forderung, die vereinbarte Zahlungsweise, die Fälligkeit der einzelnen Zahlungen und die Folgen, wenn eine vereinbarte Zahlung ausbleibt.
Auch zusätzliche Kosten müssen transparent dargestellt werden, soweit sie anfallen.
Gerade bei Verbrauchern ist eine verständliche Kommunikation entscheidend.
Denn eine Vereinbarung, die zwar formal umfangreich ist, deren wirtschaftliche Konsequenzen der Schuldner kaum verstehen kann, erfüllt ihren Zweck nicht.
Was Unternehmen 2026 beachten sollten
Für Unternehmen lässt sich daraus eine einfache Konsequenz ableiten:
Zahlungsvereinbarungen sollten nicht als reine Formalität behandelt werden.
Wenn ein Schuldner um mehr Zeit bittet, sollte zunächst geprüft werden, ob eine solche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ist die Forderung berechtigt?
Ist sie unstreitig?
Welche Summe ist tatsächlich offen?
Welche Zahlungsfrist ist realistisch?
Welche Kosten entstehen durch die Vereinbarung?
Und welche rechtlichen Anforderungen gelten für die konkrete Gestaltung?
Gerade wenn Verbraucher betroffen sind, sollte die Vereinbarung rechtlich sauber gestaltet und transparent kommuniziert werden.
Warum professionelle Unterstützung sinnvoll sein kann
Für Unternehmen ist es nicht immer einfach, die laufenden rechtlichen Änderungen im Inkassobereich selbst zu verfolgen.
Das gilt insbesondere dann, wenn regelmäßig Zahlungsvereinbarungen mit Privatpersonen getroffen werden.
Ein professioneller Inkassodienstleister kann nicht nur bei der Durchsetzung offener Forderungen unterstützen, sondern auch die Kommunikation und Abwicklung entsprechender Zahlungsvereinbarungen übernehmen.
Dabei sollte allerdings immer berücksichtigt werden, dass die rechtliche Situation von der konkreten Forderung und der konkreten Vereinbarung abhängt.
2026 geht es um mehr als nur „Zahlen Sie in Raten“
Die Entwicklung des Jahres 2026 zeigt, wie stark sich das Inkassorecht weiter in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz bewegt.
Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie hat den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts erweitert. Gleichzeitig besteht hinsichtlich bestimmter Zahlungsvereinbarungen im Inkasso weiterhin Klärungsbedarf. Der BDIU fordert deshalb ausdrücklich eine gesetzgeberische Klarstellung.
Für Unternehmen bedeutet das nicht, dass Zahlungsvereinbarungen künftig keine Option mehr sind.
Im Gegenteil.
Sie können weiterhin ein sinnvoller Weg sein, offene Forderungen zu realisieren.
Aber sie sollten sauber, transparent und rechtlich passend gestaltet werden.
Denn eine gute Zahlungsvereinbarung soll zwei Dinge gleichzeitig erreichen: Sie soll dem Schuldner eine realistische Möglichkeit zur Zahlung geben und gleichzeitig die Interessen des Gläubigers schützen.
2026 wird deshalb nicht die Frage entscheidend sein, ob Zahlungsvereinbarungen möglich sind – sondern wie sie rechtssicher und transparent gestaltet werden.
Durch die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie gelten 2026 neue Vorgaben, die auch bei bestimmten Zahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mit Verbrauchern relevant sein können. Die konkrete rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Ja. Zahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen bleiben grundsätzlich möglich. Bei Vereinbarungen mit Verbrauchern müssen jedoch die geltenden Informations- und Transparenzpflichten beachtet werden.
Vor Abschluss einer Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung müssen Verbraucher unter anderem über die dadurch entstehenden Kosten informiert werden. Je nach Gestaltung der Vereinbarung können weitere gesetzliche Anforderungen gelten.

