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Wie viele Mahnungen sind bis zum Inkasso gesetzlich vorgeschrieben?

Sie können selbst entscheiden, wie viele Mahnungen Sie versenden möchten. Es ist jedoch nur nötig eine Mahnung zu versenden. Dennoch glauben viele Menschen, dass Sie mindestens drei Mahnungen verschicken müssen. Hier zeigen wir Ihnen, warum das ein Irrtum ist und was das Gesetz tatsächlich besagt.Wie viele Mahnungen sind nötig?Das Gesetz regelt eindeutig, wie viele Mahnungen …

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Sie können selbst entscheiden, wie viele Mahnungen Sie versenden möchten. Es ist jedoch nur nötig eine Mahnung zu versenden. Dennoch glauben viele Menschen, dass Sie mindestens drei Mahnungen verschicken müssen. Hier zeigen wir Ihnen, warum das ein Irrtum ist und was das Gesetz tatsächlich besagt.

Wie viele Mahnungen sind nötig?

Das Gesetz regelt eindeutig, wie viele Mahnungen verschickt werden müssen: nur eine. Diese erste Mahnung, die oft auch nur als Zahlungserinnerung bezeichnet wird, hat den Zweck, den Schuldner in Verzug zu setzen (falls dies nicht automatisch geschieht) und ihn zur Zahlung aufzufordern.

Ziel der ersten Mahnung ist es, dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, den Betrag zu zahlen, ohne dass bereits Verzugszinsen anfallen.

Gesetzliche Regelung des Verzugs

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 286) legt eindeutig fest, wann der Verzug eintritt: nämlich nach Ablauf der Fälligkeitsfrist. Diese Frist kann vom Gläubiger individuell festgelegt werden, z. B. durch den Vermerk „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum“.

Bei Geschäftskunden kann auf einen solchen Hinweis verzichtet werden. In diesem Fall gilt automatisch die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wird jedoch bei Privatkunden auf den Hinweis auf die Zahlungsfrist verzichtet, gerät der Schuldner erst dann in Verzug, wenn der Gläubiger ihm eine Zahlungserinnerung oder eine erste Mahnung geschickt hat.

Mahnungen für Privatkunden

Bei Privatpersonen gibt es zwei Fälle:

  • Der Verzug tritt automatisch ein, wenn die Rechnung eine Zahlungsfrist oder einen Verweis auf die gesetzliche Zahlungsfrist enthält 
  • Fehlt eine Zahlungsfrist, tritt der Verzug erst ein, nachdem der Gläubiger eine Mahnung / Zahlungserinnerung verschickt hat.

In beiden Fällen wird dem Schuldner eine Mahnung oder ein Mahnschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung zugesandt. Im ersten Fall ist der Schuldner jedoch bereits in Verzug, wenn er die erste Mahnung erhält, so dass bereits Verzugszinsen berechnet werden können, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde, z. B. durch Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Berechnung von Verzugszinsen vorgesehen ist.

Wenn der Schuldner auf die erste Mahnung nicht reagiert, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Die Versendung weiterer Mahnungen ist daher nicht nötig.

Mahnungen für Geschäftskunden

Bei Geschäftskunden tritt der Verzug automatisch nach 30 Tagen ein, wenn die Rechnung bis dahin nicht bezahlt wurde. Ein Hinweis auf eine bestimmte Zahlungsfrist ist anders als bei der Regelung für Privatpersonen nicht erforderlich.

Auch hier schickt der Gläubiger dann eine erste Mahnung oder Zahlungserinnerung mit der Aufforderung zur Zahlung. Wenn vertraglich Verzugszinsen vereinbart wurden, können diese auch schon erhoben werden.

Wird dann immer noch nicht gezahlt und die neue Frist, die eventuell in der ersten Mahnung gesetzt wurde, verstreicht, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Weitere Mahnungen müssen nicht verschickt werden.

Nur eine Mahnung ist gesetzlich nötig

Sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden ist nur eine einzige Mahnung erforderlich. Der Fall kann dann an ein Inkassobüro weitergegeben werden, damit ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden kann.

Aus Kulanz verzichten viele Unternehmen jedoch darauf und schicken erst eine zweite oder gar dritte Mahnung an den Schuldner. Dies ist jedoch nicht notwendig.

Was passiert nach der 3. Mahnung?

Wird auch nach der dritten Mahnung nicht gezahlt, kann der Gläubiger davon ausgehen, dass der Schuldner entweder nicht zahlen will oder nicht zahlen kann. Um an das Geld zu kommen, ist es notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten.

Der Gläubiger beauftragt daher spätestens nach der dritten Mahnung einen Inkassodienstleister mit der Verfolgung der Forderung.

Schlussfolgerung: Wie viele Mahnungen müssen Sie versenden?

Es ist ein Irrglaube, dass ein Gläubiger drei Mahnungen verschicken muss, bevor rechtliche Schritte gegen den Schuldner eingeleitet werden können. Bereits nach der ersten Mahnung oder Zahlungserinnerung kann ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt werden.

Der Gläubiger kann also frei entscheiden, wie viele Mahnungen er nach der ersten verschicken will. 

Durch eine gründliche Vorbereitung und eine angemessene Kommunikation mit dem Inkasso-Unternehmen können Unternehmen sicherstellen, dass der Prozess effektiv und reibungslos verläuft.

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