Erfolgreiches und effizientes Inkasso - leicht gemacht!

Durch unser Telefoninkasso und unseren Schuldner-Aussendienst, haben wir eine deutlich höhere Beitreibungs-Quote als unsere Mitbewerber. Testen Sie uns! Unser Vertriebs-Team steht gerne für Ihre Anfragen bereit. weiter...

Das CL Ermittlungs-Team

Unser Privatermittlungs-Team setzen sich aus ehemaligen Staatsbeamten, bestens und speziell ausgebildeten Personenschützern und Überwachungs-Spezialisten zusammen. weiter...

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Wichtige und aktuelle Inkasso-News


01. Juni 2011: Die CL Inkasso AG bietet Firmen ab sofort den Kauf ihrer Forderungen an. Kunden erhalten dadurch sofortige Liquidität - auch bei zahlungsgestörten Forderungen. Das Angebot gilt ab 500 Forderungen pro Monat. Das Ausfallrisiko geht nach Abtretung an die CL Inkasso AG über. Besonders im wiederkehrenden Massengeschäft ist der Forderungsverkauf in der Regel die bessere Alternative. Firmen kommen so in die Lage, gemahnte Rechnungen vorzeitig in bares Geld umzuwandeln.

Offene Forderungen wirken sich negativ auf die Liquidität aus. Ein entsprechendes Forderungsmanagement ist auch  kostenintensiv und bindet die Mahn- und Rechtsabteilung an zeitaufwändige Routineaufgaben. Mit dem neuen Inkassoangebot bietet die CL Inkasso AG betroffenen Firmen jetzt dafür ein effizienteres, seriöses Vorgehen an. Kaufvoraussetzung ist ein Monatsvolumen von ab 500 Forderungen. Zur Option stehen dabei der Komplettkauf zu einem festen Betrag wie auch monatlich fortlaufende Vereinbarungen. Alle Informationen zum  Angebot der CL Inkasso AG  finden Interessenten online unter www.cl-inkasso.de

Die CL Inkasso AG, seit 2001 am Markt, gehört zu den etablierten, national und international tätigen Inkassounternehmen in Deutschland. Der Schuldneraußendienst der CL Inkasso AG ist bundesweit organisiert. Der eigene Ermittlungsdienst arbeitet europaweit. Die Ausführung erfolgt immer über einen Mitarbeiter vor Ort, um eine höhere Quote als üblich zu realisieren. Mittels speziell entwickelter, juristischer Beitreibungsstrategien minimiert die CL Inkasso AG dabei sonst üblicher Ausfallrisiken. Die CL Inkasso AG stellt ihren Kunden neben professionellem Know-how damit ebenfalls die notwendigen technischen und personellen Ressourcen bereit.

Die CL Inkasso AG mit Sitz in Lindau und München betreut über 5.000 klein und mittelständische Mandanten aus unter anderem Telekommunikation, Bank, Versicherung, Handel und Versandhandel. Das Diensteportfolio umspannt alle Bereiche der effizienten Abwicklung von außergerichtlichen Forderungsbeitreibungen inklusive professioneller Rechtsberatung und weitreichenden Ermittlungsdiensten. Genauso fachkundig und erfahren ist die CL Inkasso AG in der Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren und erfolgreicher Durchsetzung von Zwangsvollstreckungen.


2. August 2010: Richtigstellung - CL Inkasso AG und Websolution

Im Mai 2010 wurden wir von der Firma Websolution mit Beitreibung von offenen Forderungen beauftragt. Die Forderungen stammten aus dem Internetportal www.verbraucherschutz24.info, über das ein Programm zur Minimierung von Werbeanrufen verkauft wurde. Für den Endverbraucher kostete dies einmalig 59,00 Euro.

Uns gegenüber wurde schriftlich versichert, dass die Forderungen zu Recht bestehen und dass die Kunden bereits angemahnt wurden, der Rechnungseinzug aber rückläufig gewesen sei. Die scheinbar richtigen Kundendaten wurden uns mit Adresse, Telefonnummer sowie Timestamp und IP-Adresse übermittelt. Die Entstehung und Rechtmäßigkeit der einzelnen Forderungen kann von uns nicht überprüft werden. Wir sind nicht der Forderungsinhaber, sondern handeln im Namen und Auftrag unserer Mandantschaft. Eine von uns in Auftrag gegebene Recherche über die Firma Websolution, sowie deren Internetauftritt, brachte keine Negativmerkmale zu Tage.

Kurz nachdem von uns die ersten Schreiben verschickt wurden, häuften sich die Endkunden-Beschwerden exorbitant und wir mussten davon ausgehen, dass eine Vielzahl der übergebenen Daten scheinbar falsch waren. Daraufhin haben wir das Mandat sofort fristlos gekündigt und die Akten umgehend geschlossen.

Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den Geschäftspraktiken der Firma Websolution. Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Strafanzeigen gegen diese Firma und deren Inhaber gestellt. Wir haben mit den zuständigen Behörden sehr eng zusammengearbeitet und alle uns zur Verfügung stehenden Auskünfte erteilt. Wir selbst behalten uns ebenfalls weiterhin rechtliche Schritte vor. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns an dieser Stelle entschuldigen.

Christine Linder
Vorstand der CL Inkasso AG


7. August 2009: Gesetzesänderung im Bereich Kontenpfändung -  Das P-Konto oder Pfändungsschutzkonto

Ab dem 1. Juli 2010 tritt ein neues Gesetz im Bereich der Kontenpfändung in Kraft. Es wird dann das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eingeführt. Die Bank muss dann automatisch den pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Der Schuldner muss keinen gesonderten Antrag bei Gericht stellen. Zur Vereinfachung folgt eine Gegenüberstellung des geltend sowie des neuen Rechts:

Kontenpfändung - geltendes Recht:

Das Konto wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet und der Bank durch den Gerichtsvollzieher zugestellt. Die Bank darf nach Zustellung 14 Tage nicht an den Gläubiger auszahlen. Das Konto ist in diesen 14 Tagen gesperrt. In dieser Zeit kann der Schuldner beim zuständigen Amtsgerichtgericht einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen.

Das Gericht überprüft, inwieweit das Guthaben nach § 850 c ZP0 unpfändbar ist (unpfändbarer Betrag nach Lohnpfändung oder Hartz IV Beträge usw.). Wurde ein solcher Antrag nicht gestellt oder stellte das Gericht fest, dass das Guthaben nicht aus pfandfreiem Einkommen besteht, wurde dieses nach 14 Tagen an den Gläubiger ausbezahlt.

Das P-Konto oder Pfändungsschutzkonto - nach künftigem Recht:

Das Konto wird gepfändet. Die Bank überprüft automatisch das Guthaben auf dem Konto. Übersteigt dieses nicht den Betrag von 985,15 Euro geht die Pfändung ins Leere. Das Konto ist auch nicht gesperrt. Der Schuldner kann weiterhin über diesen Betrag verfügen. Eine gerichtliche Überprüfung ist nicht mehr notwendig.

Sollte der Schuldner Anspruch auf höhere Pfändungsfreigrenzen haben, so muss der diese durch entsprechende Belege nachweisen (Familienvater mit Kinder usw.). Damit gibt es einen indirekte Pfändungsfreigrenze für alle bisher voll pfändbaren Beträge, wie zum Beispiel bei Selbständigen usw. Es wird auch seitens der Bank nicht überprüft, woher das Guthaben stammt (zum Beispiel ein Geldgeschenk).


03.08.2009: Neu am Start - das Inkasso-Lexikon

Unser neues Inkasso-Lexikon bringt Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Inkasso näher. Von A wie Aktiengesellschaft bis Z wie Zivilprozessordnung. Geben Sie uns einfach Bescheid, falls Sie einen Begriff vermissen oder falls Sie tiefergehende Erklärungen benötigen. Hier geht's zu unserem Inkasso-Lexikon. Alternativ finden Sie es auch unter dem Menüpunkt Service - Inkasso Lexikon.


28. Juli 2009: Unsere neue Homepage ist online

Seit heute haben wir unsere neue gestaltetete Seite online. Wenn Sie Probleme mit der Darstellung oder einzelnen Seiten haben sollten, mailen Sie uns bitte an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Auch wenn Sie Vorschläge haben, wie wir unsere Webseite weiter verbessern können, können Sie uns direkt mailen.

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  • Frisches und zeitgemäßes Layout
  • Alle Texte wurden redaktionell überarbeitet und verbessert
  • Neue Übersichtsseiten für die einzelnen Bereiche
  • Unter Kontakt finden Sie ein Online-Formular, mit dem Sie uns direkt erreichen können
  • Einsatz eines CMS-Systems zur leichteren Pflege der Webseiten